Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 23. Juli 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Glimmer Grid GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Architektur- und Beratungsdienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem geschlossenen Vertrag.
Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen Dritter rechtzeitig vorliegen.
Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfristen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Honorarsätze der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
§ 6 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei unvorhersehbaren Hindernissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen und ähnliche Umstände führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfristen.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber erhält das Recht zur Nutzung für den vereinbarten Zweck. Eine weitergehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Die Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 Euro.
Die Ansprüche gegen den Versicherer werden hiermit zur Sicherheit an den Auftraggeber abgetreten.
§ 10 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erhalten wurden.
§ 11 Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Im Fall der Kündigung hat der Auftraggeber die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Unterlagen an den Auftraggeber herauszugeben.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist Hamburg.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 14 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Die vorliegenden AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.